Ihre Mieterhöhung?
Wahrscheinlich unzulässig.
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Unverbindliche Ersteinschätzung
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Fallübernahme & Erfolg
Wenn wir Potenzial sehen, bieten wir Ihnen die Übernahme an. Wir wehren die Erhöhung ab, und unsere Provision wird nur im Erfolgsfall vom rückgeforderten Geld einbehalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann ist eine Mieterhöhung unwirksam?
Eine Mieterhöhung kann aus vielen Gründen unwirksam sein, z.B. bei Fehlern in der Begründung, Überschreitung der Kappungsgrenze oder Missachtung des Mietspiegels.
Was kostet mich der Service?
Die Ersteinschätzung ist komplett kostenlos. Nur wenn wir erfolgreich für Sie tätig werden, behalten wir eine faire Erfolgsprovision ein.
Muss ich meinen Vermieter selbst kontaktieren?
Nein. Sobald wir Ihren Fall offiziell übernehmen, führen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Vermieter professionell und rechtssicher für Sie durch.
Rechtshinweise & Transparenz
Der MieterhöhungsProfi ist ein Angebot der LRH Software UG (haftungsbeschränkt). Wir sind als registrierter Rechtsdienstleister im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.
Wichtiger rechtlicher Fakt: Gemäß § 558 Abs. 3 BGB darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich um nicht mehr als 20 % erhöhen (Kappungsgrenze). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt diese Grenze oft sogar bei nur 15 %.